Das Gerichtssystem

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Die Verfassung von Irland bestimmt die Struktur des Gerichtssystems in Irland, indem sie ausdrücklich den Supreme Court als letzte Berufungsinstanz und den High Court als Gericht der ersten Instanz mit vollem Zuständigkeitsbereich in allen straf- und zivilrechtlichen Angelegenheiten festlegt. Außerdem bestimmt Artikel 34.3.4 die Errichtung von Gerichten mit lokalem und begrenztem Zuständigkeitsbereich, aufgrund dessen der Circuit Court und der District Court, die auf regionaler Basis organisiert sind, von Gesetz wegen errichtet wurden.

1. Der District Court

Der District Court ist ein Gericht mit lokalem und begrenztem Zuständigkeitsbereich, dass nur die Befugnis hat, sich mit bestimmten Angelegenheiten zu befassen, die aus seinem Aufgabenbereich entstehen. Die gerichtlichen Machtbefugnisse des District Court sind ihm von Gesetz wegen übertragen und er darf sich daher nicht mit Angelegenheiten befassen, die außerhalb seines gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabenbereichs liegen. In zivilrechtlichen Angelegenheiten liegt der Zuständigkeitsbereich des District Court bei Klagen, deren Streitwert €6.348,69 nicht übersteigt. In Angelegenheiten des Familienrechts umfasst der Zuständigkeitsbereich des District Court Unterhaltszahlungen, das Sorgerecht für Kinder sowie das Umgangsrecht. Zudem kann der District Court Verfügungen in Bezug auf häusliche Gewalt erlassen. In strafrechtlichen Angelegenheiten führt der District Court summarische Verfahren ohne Schöffen durch und verhandelt geringfügige Delikte. Des Weiteren liegt in den meisten Fällen die Gewährung von Kaution im Zuständigkeitsbereich des District Court. Bei Fällen, die Straftaten außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs umfassen, verweist er die Anklagen an das jeweils zuständige Gericht.

2. Der Circuit Court

Der Circuit Court ist ebenfalls ein Gericht mit lokalem und begrenztem Zuständigkeitsbereich. Er dient als Berufungsinstanz in allen Angelegenheiten, die vor dem District Court verhandelt wurden. In zivilrechtlichen Angelegenheiten liegt der Zuständigkeitsbereich des Circuit Court bei Klagen, deren Streitwert den Zuständigkeitsbereich des District Court übersteigt, aber nicht höher ist als €38.092,14. In Angelegenheiten des Familienrechts kann der Circuit Court Verfügungen zu Scheidungen, der Trennung von Tisch und Bett, der Ungültigkeit von Ehen sowie ergänzende Verfügungen erlassen. In strafrechtlichen Angelegenheiten liegt der Zuständigkeitsbereich des Circuit Court bei allen Straftaten, außer denen, die in den Zuständigkeitsbereich des Central Criminal Court fallen. Strafprozesse im Circuit Court werden vor einem Schöffengericht verhandelt.

3. Der High Court/Central Criminal Court

Der High Court übt die volle erstinstanzliche Rechtsprechung in allen Angelegenheiten aus, zivil- wie strafrechtlich. In zivilrechtlichen Angelegenheiten gibt es keine obere Grenze für die Schadensersatzansprüche, die der High Court zuerkennen kann. Bei Ausübung der Strafgerichtsbarkeit wird der High Court als Central Criminal Court bezeichnet, und als solcher ist er zuständig für die Verhandlung der schweren Verbrechen wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung mit Körperverletzung, Verrat, Völkermord und Piraterie. Strafprozesse werden vor einem Schöffengericht verhandelt. Der Präsident des High Court kann unter gewissen Umständen anordnen, dass das Gericht mit zwei oder mehr Richtern tagt. In diesen Fällen wird der High Court als Divisional High Court bezeichnet. Der High Court hört auch Berufungen vom Circuit Court in zivilrechtlichen Angelegenheiten.

Zusätzlich zu seinem Zuständigkeitsbereich in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten übt der High Court auch eine überwachende Rechtsprechung zur Normenkontrolle aus, bei welcher er die Befugnis hat, über die Verafssungsmäßigkeit von Gesetzen zu entscheiden. Die Normenkontrolle eines Gesetzes im High Court ist in Artikel 34 bzw. 50 der Verfassung geregelt, je nach dem, wann das angefochtene Gesetz erlassen wurde. Ein Gesetz, das vom Oireachtas seit Inkrafttreten der Verfassung von 1937 verabschiedet wurde, für das die Vermutung der Verfassungsmäßigkeit gilt, wird gemäß Artikel 34 angefochten. Gesetze, die vor Inkrafttreten der Verfassung von 1937 verabschiedet wurden, für die keine solche Vermutung der Verfassungsmäßigkeit gilt, werden gemäß Artikel 50 angefochten.

4. Der Special Criminal Court

Der Special Criminal Court wurde gemäß den Bestimmungen des Offences Against the State Act von 1939 gegründet und befasst sich mit zwei Kategorien von Straftaten: mit geplanten Straftaten ('scheduled offences') und mit solchen, bezüglich derer der Leiter der Anklagebehörde entschieden hat, dass die ordentlichen Gerichte unzureichend sind, um die effektive Rechtspflege sicherzustellen. Der Special Criminal Court tagt mit drei Richtern und ohne Schöffen. Die drei Richter bestehen ausnahmslos aus einem Richter des High Court, einem des Circuit Court und einem des District Court. Die Arbeitsweise des Special Criminal Court richtet sich nach der Verfassung und dem einfachen Gesetzesrecht, sein einziges wesentliches Unterscheidungsmerkmal besteht darin, dass es keine Schöffen gibt.

5. Der Court of Criminal Appeal

Der Court of Criminal Appeal übt keine erstinstanzliche Rechtsprechung aus, da er ausschließlich ein Berufungsgericht ist. Der Court of Criminal Appeal tagt mit drei Richtern (ein Richter des Supreme Court und zwei Richter des High Court) und ohne Schöffen. Er hört und entscheidet über Berufungen vom Circuit Court, Central Criminal Court und Special Criminal Court. Die Berufungen können sich entweder gegen die Verurteilung selbst oder gegen die Höhe des Strafmaßes richten.

6. Der Supreme Court

Siehe 'Der Supreme Court' für Informationen über den Supreme Court.