Berufung und Amstzeit der Richter des Supreme Court

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Auswahlkriterien für die Berufung an den Supreme Court

Gemäß Abschnitt 4 des Courts and Court Officers Act 2002 sind die folgenden Personen für eine Berufung an den Supreme Court qualifiziert:

 (i)   Ein Richter des High Court;
 (ii)  Ein Richter des Circuit Court, der in diesem Gericht seit mindestens zwei Jahren tätig ist;
 (iii) Eine Person, die zu irgendeiner Zeit während des Zeitraums von zwei Jahren unmittelbar vor der Berufung tätig war als:
  Richter oder Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs;
  Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte;
  Richter des Internationalen Gerichtshofs;
  Richter des Internationalen Strafgerichtshofs; oder
  Richter eines internationalen Tribunals gemäß der Bedeutung in Abschnitt 2 des International War Crimes Tribunals Act, 1998.
  Eine solche Person muss vor einer solchen Berufung praktizierender Rechtsanwalt gewesen sein.
 (iv) Ein Rechtsanwalt, der seit nicht weniger als zwölf Jahren als Rechtsanwalt zugelassen ist, und vor einer solchen Berufung mindestens zwei Jahre lang ununterbrochen praktiziert hat. (Dies ist die gesetzliche Mindestanforderung: in der Praxis sind Personen, die ins Amt des Richters berufen werden, ausnahmslos hoch angesehene Juristen mit viel mehr Jahren Erfahrung als diese Mindestanforderung.)

Berufungsverfahren

Gemäß den maßgeblichen Bestimmungen der Verfassung ist es die Aufgabe der Regierung, zu entscheiden, wer an den Supreme Court berufen werden sollte. Die Regierung informiert den Präsidenten von Irland über ihre Nominierung eines Kandidaten für die Berufung, und der Präsident nimmt die Berufung formell vor.
Eine Person, die nicht bereits Richter ist, und die für eine Berufung an den Supreme Court berücksichtigt werden möchte, kann sich an das Judicial Appointments Advisory Board (JAAB) wenden und darum ersuchen, dass sie als geeignet für eine solche Berufung empfohlen wird.

Das JAAB ist ein unabhängiger Ausschuss unter Vorsitz des Chief Justice. Die drei Präsidenten jeder Instanz (District, Circuit und High Court) sind ebenfalls Mitglieder des Ausschusses. Die Mehrheit der Mitglieder besteht aus Richtern, es gibt jedoch auch zwei Repräsentanten des Anwaltsstandes und zwei Nichtjuristen. Die Rolle des Ausschusses ist rein beratend. Das JAAB prüft alle ihm vorliegenden Bewerbungen in Bezug auf die jeweilige Berufung und erstellt eine Liste von Personen, die es für ausreichend qualifiziert für die Berufung hält. Diese Liste wird an die Regierung weitergeleitet. Im Allgemeinen ist die Regierung bei der Berufung von Personen, die keine Richter sind, auf die Personen beschränkt, die vom Ausschuss genehmigt wurden.

Das Oireachtas behält der Regierung jedoch die Befugnis vor, eine Person zu berufen, die sich nicht beim JAAB beworben hat und nicht von ihm geprüft worden ist. In diesem Fall muss die Regierung im Iris Oifigiúil (dem Amtsblatt) eine Mitteilung veröffentlichen, in der sie bekannt gibt, dass sie eine solche Berufung außerhalb des Verfahrens des JAAB vorgenommen hat.

Sicherheit der Amtszeit

Gemäß Artikel 35.2 der Verfassung "sollen alle Richter bei der Ausübung ihrer richterlichen Aufgaben unabhängig sein und nur dieser Verfassung und dem Gesetz unterliegen." Jede Person, die zum Richter berufen wird, muss den folgenden Eid ablegen, der in Artikel 34.5.1 der Verfassung geschrieben steht:

         "In Gegenwart des allmächtigen Gottes verspreche und erkläre ich feierlich und ernsthaft, dass ich das Amt des Chief Justice (oder gegebenenfalls ein anderes Amt) ordnungsgemäß und ehrlich und nach bestem Wissen und besten Kräften ausüben werde, ohne Furcht oder Gefälligkeit, Zuneigung oder Feindseligkeit gegenüber irgend einem Menschen, und dass ich die Verfassung und die Gesetze aufrechterhalten werde. Möge Gott mich leiten und stützen."            

Gemäß Artikel 35.4.1 der Verfassung darf kein Richter des Supreme Court oder des High Court seines Amtes enthoben werden, außer bei festgestelltem Fehlverhalten oder Arbeitsunfähigkeit, und dann nur auf Beschluss der Dáil Éireann (Abgeordnetenkammer) und wenn der Seanad Éireann (Senat von Irland) seine Amtsenthebung fordert.

Artikel 35.5 bestimmt, dass "die Besoldung eines Richters während seiner Amtszeit nicht gekürzt werden soll."

Amtszeit

Gemäß dem Courts and Court Officers Act 1995 wurde das Pensionsalter von einfachen Richtern des Supreme Court von 72 auf 70 Jahre gesenkt. Richter, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes berufen wurden, können bis zum Alter von 72 Jahren im Amt bleiben.

Der Courts (No. 2) Act 1997 beschränkte die Amtszeit einer Person, die nach Inkrafttreten des Gesetzes auf den Posten des Chief Justice berufen wurde, auf einen Zeitraum von sieben Jahren, der kürzer sein kann, wenn die Amtszeit eines Chief Justice aufgrund seines Erreichens des gesetzlichen Pensionsalters früher endet. Ein ehemaliger Chief Justice kann Mitglied des Gerichtshofs bleiben, bis er oder sie das gesetzliche Pensionsalter erreicht.